Buchhaltung

Viele Unternehmen fangen klein an und wachsen aufgrund guter Ideen und harter Arbeit. Am Anfang steht oft die Frage, wer sich um die Buchhaltung kümmert, denn wer gute Ideen hat, sollte sich darauf konzentrieren. Wir kümmern uns um die Zahlen.

Als Kleinunternehmer oder Selbständigerwerbender haben Sie bestimmte steuerrechtliche Verpflichtungen, bei denen wir Ihnen beratend oder auch als Dienstleister zur Verfügung stehen. Hier ein Überblick, was wir für Sie tun können:

  • Wer ein Geschäft betreibt - und sei es nur nebenbei - ist zur Aufzeichnung der Geschäftsfälle verpflichtet.
  • Wir führen Ihre Buchhaltung sauber, aktuell und ordnungsmässig.
  • Nicht nur, um dem Gesetz zu genügen, nicht nur für das Steueramt, sondern für Sie!
Unsere Dienstleistungen:
  • Bilanzierung
  • Controlling
  • Finanzbuchhaltung
  • Kostenstellenrechnung
  • Lohnbuchhaltung
  • Mehrwertsteuern
  • Jahresabschlussprüfungen
  • Unternehmensbewertung
  • Treuhandberatung

Spezialthemen

Einmal im Jahr - Bilanzieren

Ob Steuer- oder intern - wir kümmern uns darum und erstellen Ihre Bilanz. Das Ergebnis Ihres Unternehmens besprechen wir mit Ihnen bei der Vorstellung der Bilanz ausführlich und unterstützen Sie dabei, die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Das können zusätzliche Controllingdienstleistungen sein oder auch ein Umwandlung der Rechtsform.

Wir betrachten Ihr Unternehmen ganzheitlich, sehen aber den betriebswirtschaftlichen Aspekt klar im Vordergrund.

Buchhalterische Arbeiten

Ihre Rechnungen, Quittungen und Belege sind bei uns in guten Händen, sie werden geprüft und erfasst. Regelmässige Übersichten helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.

Für Unternehmen, die die Belegerfassung inhouse erledigen stellen wir eine passende IT-Schnittstelle zur Verfügung, die uns eine schnelle Prüfung und Verbuchung ermöglicht.

Mehr wert

Wir beraten Sie bei der Wahl der optimalen Abrechnungsmethode und erledigen für Sie die Anmeldeformalitäten. Ebenfalls kümmern wir uns um die MWST-Abrechnungen. Gerade für KMU's ist eine richtige Abrechnung enorm wichtig, denn mit einem richtigen Vorsteuerabzug lässt sich sogar Geld sparen.

Folgende zwei Abrechnungsmethoden stehen zur Auswahl:

Effektive Methode:

Die geschuldete MWST errechnet sich nach Umsatz multipliziert mit MWST-Satz, abzüglich Vorsteuer auf Einkäufe. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Der Administrativ-Aufwand ist höher als bei der Saldosatz-Methode.

Saldosatz-Methode:

Die geschuldete MWST errechnet sich nach Umsatz multipliziert mit dem für die Branche festgelegten Saldosteuersatz. Die Abrechnung erfolgt halbjährlich. Der Administrativ-Aufwand ist somit geringer als bei der Effektiv-Methode.